Die Große Koalition hat sich am 6.5.2021 beim Baulandmobilisierungsgesetz geeinigt. Sie sieht unter anderem vor, dass  den Kommunen mehr Handhabe bei der Ausweisung von Bauland und der Nachverdichtung von Städten gegeben wird. Es stärkt auch das Vorkaufsrecht der Kommunen. Zusätzlich erschwert das neue Gesetz die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in ausgewiesenen angespannten Wohnungsmärkten.

Im Kompromiss finden sich aber Ausnahmen, unter anderem für Kleinvermieter. Das Ziel des neuen Gesetzes ist es, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. (Quelle: Tagespiegel.de). Unter anderem bedeutet das für Bauherren eine Erleichterung bei der Baugenehmigung – wenn die zuständige Verwaltung mitspielt: Diese können nun leichter Befreiungen von bestehenden Bebauungsplänen zugunsten des Wohnungsbaus erteilen. Die Gemeinden erhalten mehr Flexibilität, um Dachgeschossausbauten und Anbauten zu erleichtern. Dafür werden die bisher bestehenden Obergrenzen für das Maß der baulichen Nutzung in Orientierungswerte geändert. Den Gemeinden werden für Problemimmobilien und brachliegende Grundstücke Vorkaufsrechte eingeräumt. Als Eigentümer können sie so Einfluss auf die Bebauung der Grundstücke mit bezahlbarem Wohnraum nehmen. Kommunen können zudem Grundstücke in Zukunft leichter zum Verkehrswert erwerben.Weitere Regelungen betreffen die Nutzung von Baulücken und unbebauten Grundstücken innerorts, die Erschwerung der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. (Quelle: www.BMI.bund.de)

Bildunterschrift: Genehmigungen zu Abriss und Neubau innerorts können zukünftig einfacher genehmigt werden